AGB


Geschäftsbedingungen

Für den Bereich  Restaurantbesuch, Veranstaltungen,Bankette & Tagungen



§ 1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für  Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Restaurants & Hotels Wilder Mann (Einzelunternehmung Andreas Högg) zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen,  Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Restaurants &Hotels Wilder Mann.
1.2 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen und Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Restaurants & Hotels Wilder Mann in Textform, wobei
 §540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind das Restaurant & Hotel Wilder Mann und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das v zustande. Dem Restaurants & Hotel Wilder Mann steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.
2.2 Das Restaurant & Hotel Wilder Mann haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants & Hotels Wilder Mann beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Restaurants & Hotels Wilder Mann beruhen. Einer Pflichtverletzung des Restaurants &Hotels Wilder Mann steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Restaurants & Hotels Wilder Mann auftreten, wird das Restaurant &Hotel Wilder Mann bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Restaurant & Hotel Wilder Mann rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2.3 Alle Ansprüche gegen das Restaurant & Hotel Wilder Mann verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants & Hotels Wilder Mann beruhen.

 § 3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Restaurant & Hotel Wilder Mann ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Restaurant & Hotel Wilder Mann zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 In der Regel erfolgt ein erstes, allgemeines Angebot kostenlos. Wünscht der Kunde ein zweites, detailliertes Angebot und kommt später kein Vertrag zustande, so ist das Restaurant & Hotel Wilder Mann berechtigt, für seine Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung weiterer Angebote eine Unkostenentschädigung gemäß Aufwand und Speisen zu fordern. Ebenso wird ein vom Kunden gewünschtes Probeessen speziell verrechnet. Annullierungen von verbindlich reservierten Daten sind kostenpflichtig in der Höhe der entstandenen Kosten.
3.3 Wir – das Hotel und Restaurant Wilder Mann(Einzelunternehmung Andreas Högg) – sind berechtigt, die Vergütung einseitig im Falle der Erhöhung von Herstellungs- und/oder Material- und/oder Produktbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch andere Auflagen und/oder öffentliche Abgaben entsprechend zu erhöhen, wenn diese die Warenherstellungs- oder Beschaffungskosten oder Kosten unserer vertraglich vereinbarten Leistungen unmittelbar oder mittelbar beeinflussen und wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 4 Monate liegen.  Liegt der neue Preis aufgrund unseres vorgenannten Preisanpassungsrechtes 15 % oder mehr über dem ursprünglichen Preis, so ist der Kunde zum Rücktritt von noch nicht vollständig erfüllten Verträgen berechtigt. Er kann dieses Recht jedoch  nur unverzüglich nach
Mitteilung des erhöhten Preises geltend machen.
3.4 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Restaurants & Hotels Wilder Mann zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden direkt oder über das Restaurant & Hotel Wilder Mann beauftragten Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Restaurant & Hotel Wilder Mann verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3.5 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.6 Rechnungen des Restaurants &Hotels Wilder Mann ohne Fälligkeitsdatum sind binnen acht Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Restaurant & Hotel Wilder Mann kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Restaurant & Hotel  Wilder Mann bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.7 Das Restaurant & Hotel Wilder Mann ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei  Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.8 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Restaurant & Hotel Wilder Mann berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 Oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Restaurants &Hotels Wilder Mann aufrechnen oder verrechnen.

§ 4 RÜCKTRITT DES KUNDEN ( ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Restaurants & Hotel  Wilder Mann geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Restaurant & Hotel Wilder Mann der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Restaurant & Hotel Wilder Mann und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Restaurants &Hotels Wilder Mann auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Restaurant & Hotel Wilder Mann ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Restaurant & Hotel Wilder Mann einer Vertragsaushebung nicht zu, behält das Restaurant & Hotel Wilder Mann den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Restaurant & Hotel Wilder Mann hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Restaurant & Hotel Wilder Mann steht
der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 12. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Restaurant & Hotel Wilder Mann berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Restaurant & Hotel Wilder Mann berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 12. und der 4. Woche  vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

§ 5 RÜCKTRITT 
DES RESTAURANTS & HOTELS WILDER MANN 
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Restaurant & Hotel Wilder Mann in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Restaurants &Hotels Wilder Mann mit  angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und /oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Restaurant & Hotel Wilder Mann gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Restaurant & Hotel Wilder Mann ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Restaurant & Hotel Wilder Mann berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere  vom Restaurant & Hotel Wilder Mann nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der  Aufenthaltszweck sein;
- Das Restaurant & Hotel Wilder Mann begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurants &Hotels Wilder Mann in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Restaurants &Hotels Wilder Mann zuzurechnen ist;
- Der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
- Ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Restaurants &Hotels Wilder Mann begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 6 ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
6.1 Eine Erhöhung des Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem Restaurant & Hotel Wilder Mann spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Restaurants &Hotels Wilder Mann, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95 % der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % soll dem Restaurant & Hotel Wilder Mann, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95 % der letztlich vereinbarten
Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Restaurant & Hotel Wilder Mann berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung  der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 15 % ist das Restaurant & Hotel Wilder Mann berechtigt, den vereinbarten Menüpreis nach zu kalkulieren. Jedoch den Menüpreis um nicht mehr als 10% zu erhöhen.
6.5 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Restaurant & Hotel Wilder Mann diesen Abweichungen zu, so kann das Restaurant & Hotel Wilder Mann die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Restaurants &Hotels Wilder Mann trifft ein Verschulden.

§ 7 MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Restaurant & Hotel Wilder Mann. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.   

§ 8 TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE
8.1 Soweit das Restaurants Restaurant & Hotel Wilder Mann für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.
Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße
Rückgabe. Es stellt das Restaurant & Hotel Wilder Mann von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Restaurants &Hotels Wilder Mann bedarf dessen Zustimmung. Durch die
Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Restaurants &Hotels Wilder Mann gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Restaurant & Hotel Wilder Mann diese zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstandenen Stromkosten darf das Restaurant & Hotel Wilder Mann pauschal erfassen und berechnen.
8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Restaurants &Hotels Wilder Mann berechtigt, eigene Telefon-, Telefax-, und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Restaurant & Hotel Wilder Mann eine Anschlussgebühr verlangen.
8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen durch den Kunden des Restaurant & Hotel Wilder Mann ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
8.5 Störungen an vom Restaurant & Hotel Wilder Mann zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt, Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden; soweit das Restaurant & Hotel Wilder Mann diese Störungen nicht zu vertreten hat.

§ 9 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Restaurant & Hotel Wilder Mann. Das Restaurant & Hotel Wilder Mann übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Restaurants & Hotels Wilder Mann. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Restaurant & Hotel Wilder Mann ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher
Nachweis nicht, so ist das Restaurant & Hotel Wilder Mann berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Restaurant & Hotel Wilder Mann abzustimmen.
9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Restaurant & Hotel Wilder Mann die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Restaurant & Hotel Wilder Mann für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

§ 10 HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
10.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch  Veranstaltungsteilnehmer bzw. –Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
10.2 Das Restaurant & Hotel Wilder Mann kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.

§11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen.  Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
11.2 Das Fotografieren von Inventar, Betriebsgelände, Mitarbeitern, Menü-, Getränkekarten oder Speisen ist untersagt.
Eine Ausnahme ist in schriftlicher Form aufzusetzen. Ebenso ist das unerlaubte veröffentlichen von Bildmaterial dieser Art nicht gestattet
und wird zur Anzeige gebracht.
11.3 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Aalen. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck – und Wechselstreitigkeiten – ist Aalen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Aalen.
11.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.  Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

 

 

 

 

Geschäftsbedingungen

Für den Bereich Catering

§ 1 Leistungen

Das Restaurant & Hotel Wilder Mann (Einzelunternehmung Andreas Högg) verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrags in sorgfältiger Weise vorzugehen. Das Restaurant & Hotel Wilder Mann  verpflichtet sich, einen Anlass zeitgerecht und im mängelfreien Zustand durchzuführen.

Bei der Auswahl von Speisen und Getränken wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt. Bei der Organisation von Anlässen betreut sie die notwendige Koordination der beteiligten Veranstalter und führt die Regie des Gesamtanlasses, sofern dies mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Sämtliche Rechte an präsentierten Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Abbildungen und Texten, stehen im geistigen Eigentum des Restaurants & Hotels Wilder Mann. Deren Nutzung in welcher Form auch immer, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung gestattet.

§ 2 Preise

Alle genannten Preise gelten in Euro (€) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen behalten wir uns vor. Bei einer Überschreitung des Zeitraumes von 120 Tagen zwischen Auftragsannahme und Veranstaltungsbeginn, behält sich das Restaurant & Hotel Wilder Mann vor, Preisänderungen vorzunehmen. Alle bisher erschienenen Preise in Veröffentlichungen, verlieren mit Erscheinen  dieses Katalogs ihre Gültigkeit. Bei einer reinen Speisenanlieferung werden 7% MwSt. berechnet. Sobald eine weitere Leistung dazu gebucht wird, wie z.B. Equipment, Personal, Getränke, Dekoration, etc. , werden alle Leistungen komplett mit 19% MwSt. berechnet. Die Mitarbeiterzeiten werden jeweils zu vollen und halben Stunden abgerechnet.

§ 3 AUFTRAGSANNAHME

Für die Durchführung des Caterings benötigen wir eine schriftliche Auftragsbestätigung von Ihnen. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.

§ 4 TEILNEHMERZAHL

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Restaurant & Hotel Wilder Mann, die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung, wenn möglich schriftlich, mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinausgehende Bestellungen von  Speisen, Getränken oder zusätzlichem Material sowie Mehraufwand können nach Listenpreisen vom Hotel- Restaurant & Hotel Wilder Mann gesondert berechnet werden.

§ 5 Reklamation

Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung nach Erhalt der Ware, beziehungsweise unmittelbar bei der Abholung erfolgt. Der Umtausch vom Auftraggeber falsch bestellter Waren ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren           (verderbliche Lebensmittel) müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 2 Tagen nach Entdeckung mitgeteilt werden. Für unsachgemäße Lagerung durch  den Auftraggeber übernimmt das Restaurant & Hotel Wilder Mann keine Haftung.
Die sachgemäße Lagerung ist vom Auftraggeber nachzuweisen.

§ 6 VERLUST / BESCHÄDIGUNG VON MIETGEGENSTÄNDEN

Alle Gegenstände, die im Zusammenhang mit dem Catering Service bereitgestellt werden, sind lediglich geliehen. Diese sind unmittelbar nach der Veranstaltung an uns zurückzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust von Equipment, welches im Zusammenhang mit Ihrer Veranstaltung steht, werden die Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise der Reparatur in Rechnung gestellt.

§ 7 STORNIERUNG

Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund kündbar. Wird ein Auftrag dennoch innerhalb von 20 Tagen vor Veranstaltungsbeginn abgesagt, stellen wir unsere bereits entstandenen Kosten in Rechnung.

§ 8 ZAHLUNG

Unsere Leistungen sind wie folgt zur Zahlung fällig: Bei Veranstaltungen ab 50 Personen ist 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ca. 50% der geplanten Gesamtkosten zu bezahlen. Darüber hinaus behalten wir uns vor bei Veranstaltungen unter 50 Personen auch eine Abschlagszahlung zu erheben. Der verbleibende Restbetrag von ca. 50% ist ohne jeden Abzug innerhalb von 8 Tagen ab Erhalt der Endabrechnung fällig. Bei allen Aufträgen behält sich das Restaurant & Hotel Wilder Mann das Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

§ 9 Unkostenbeitrag

In der Regel erfolgt ein erstes, allgemeines Angebot kostenlos. Wünscht der Kunde ein zweites, detailliertes Angebot und kommt später kein Vertrag zustande, so ist das Restaurant & Hotel Wilder Mann berechtigt, für seine Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung weiterer Angebote eine Unkostenentschädigung gemäß Aufwand und Speisen zu fordern. Ebenso wird ein vom Kunden gewünschtes Probeessen speziell verrechnet. Annullierungen von verbindlich reservierten Daten sind kostenpflichtig in der Höhe der entstandenen Kosten.

§ 10 GERINGFÜGIGE ÄNDERUNGEN

Das Restaurant & Hotel Wilder Mann behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, wie zum Beispiel aufgrund fehlender Waren auf dem Markt oder massiv erhöhten Preisen, ihre Leistungen in Bezug auf die Lieferung, nach Absprache mit dem Kunden, geringfügig zu ändern. Das Restaurant & Hotel Wilder Mann verpflichtet sich zu einer gleichwertigen Auftragserledigung.

§ 11 Beiziehung eines Dritten

Das Restaurant & Hotel Wilder Mann ist berechtigt, falls notwendig, die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch einen Dritten selbstständig vornehmen zu lassen oder einen Dritten beizuziehen. Der Dritte muss in gleicher oder ähnlicher Weise in der Lage sein, den Auftrag auszuführen. Das Restaurant & Hotel Wilder Mann verpflichtet sich in diesen Fällen zur sorgfältigen Auswahl und Instruktion des Dritten.

§ 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Aalen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Aalen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Aalen.

Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung  des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Cateringveranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

 

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (AGB)

I. GELTUNGSBEREICH
1. DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GELTEN FÜR VERTRÄGE ÜBER DIE MIETWEISE ÜBERLASSUNG VON HOTELZIMMERN ZUR BEHERBERGUNG, SOWIE ALLE FÜR DEN KUNDEN ERBRACHTEN WEITEREN LEISTUNGEN UND LIEFERUNGEN DES HOTELS.
2. DIE UNTER- ODER WEITERVERMIETUNG DER ÜBERLASSENEN ZIMMER SOWIE DEREN NUTZUNG ZU ANDEREN ALS BEHERBERGUNGSZWECKEN BEDÜRFEN DER VORHERIGEN SCHRIFTLICHEN ZUSTIMMUNG DES HOTELS, WOBEI § 540 ABS. 1 SATZ 2 BGB ABGEDUNGEN WIRD, SOWEIT DER KUNDE NICHT VERBRAUCHER IST.
3. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES KUNDEN FINDEN NUR ANWENDUNG, WENN DIES VORHER AUSDRÜCKLICH SCHRIFTLICH VEREINBART WURDE.

II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER; VERJÄHRUNG
1. DER VERTRAG KOMMT DURCH DIE ANNAHME DES ANTRAGS DES KUNDEN DURCH DAS HOTEL ZUSTANDE. DEM HOTEL STEHT ES FREI, DIE ZIMMERBUCHUNG SCHRIFTLICH ZU BESTÄTIGEN.
2. VERTRAGSPARTNER SIND DAS HOTEL UND DER KUNDE. HAT EIN DRITTER FÜR DEN KUNDEN BESTELLT, HAFTET ER DEM HOTEL GEGENÜBER ZUSAMMEN MIT DEM KUNDEN ALS GESAMTSCHULDNER FÜR ALLE VERPFLICHTUNGEN AUS DEM HOTELAUFNAHMEVERTRAG, SOFERN DEM HOTEL EINE ENTSPRECHENDE ERKLÄRUNG DES DRITTEN VORLIEGT.
3. ALLE ANSPRÜCHE GEGEN DAS HOTEL VERJÄHREN GRUNDSÄTZLICH IN EINEM JAHR AB DEM BEGINN DER KENNTNISABHÄNGIGEN REGELMÄSSIGEN VERJÄHRUNGSFRIST DES § 199 ABS. 1 BGB. SCHADENSERSATZANSPRÜCHE VERJÄHREN KENNTNISUNABHÄNGIG IN FÜNF JAHREN. DIE VERJÄHRUNGSVERKÜRZUNGEN GELTEN NICHT BEI ANSPRÜCHEN, DIE AUF EINER VORSÄTZLICHEN ODER GROB FAHRLÄSSIGEN PFLICHTVERLETZUNG DES HOTELS BERUHEN

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. DAS HOTEL IST VERPFLICHTET, DIE VOM KUNDEN GEBUCHTEN ZIMMER BEREITZUHALTEN UND DIE VEREINBARTEN LEISTUNGEN ZU ERBRINGEN.
2. DER KUNDE IST VERPFLICHTET, DIE FÜR DIE ZIMMERÜBERLASSUNG UND DIE VON IHM IN ANSPRUCH GENOMMENEN WEITEREN LEISTUNGEN GELTENDEN BZW. VEREINBARTEN PREISE DES HOTELS ZU ZAHLEN. DIES GILT AUCH FÜR VOM KUNDEN VERANLASSTE LEISTUNGEN UND AUSLAGEN DES HOTELS AN DRITTE.
3. DIE VEREINBARTEN PREISE SCHLIESSEN DIE JEWEILIGE GESETZLICHE MEHRWERTSTEUER EIN. ÜBERSCHREITET DER ZEITRAUM ZWISCHEN VERTRAGSABSCHLUSS UND VERTRAGSERFÜLLUNG VIER MONATE UND ERHÖHT SICH DER VOM HOTEL ALLGEMEIN FÜR DERARTIGE LEISTUNGEN BERECHNETE PREIS, SO KANN DIESES DEN VERTRAGLICH VEREINBARTEN PREIS ANGEMESSEN, HÖCHSTENS JEDOCH UM 5 % ANHEBEN
4. DIE PREISE KÖNNEN VOM HOTEL FERNER GEÄNDERT WERDEN, WENN DER KUNDE NACHTRÄGLICH ÄNDERUNGEN DER ANZAHL DER GEBUCHTEN ZIMMER, DER LEISTUNG DES HOTELS ODER DER AUFENTHALTSDAUER DER GÄSTE WÜNSCHT UND DAS HOTEL DEM ZUSTIMMT.
5. RECHNUNGEN DES HOTELS OHNE FÄLLIGKEITSDATUM SIND BINNEN 10 TAGEN AB ZUGANG DER RECHNUNG OHNE ABZUG ZAHLBAR. DAS HOTEL IST BERECHTIGT, AUFGELAUFENE FORDERUNGEN JEDERZEIT FÄLLIG ZU STELLEN UND UNVERZÜGLICHE ZAHLUNG ZU VERLANGEN. BEI ZAHLUNGSVERZUG IST DAS HOTEL BERECHTIGT, DIE JEWEILS GELTENDEN GE-SETZLICHEN VERZUGSZINSEN IN HÖHE VON DERZEIT 8 % BZW. BEI RECHTSGESCHÄFTEN, AN DENEN EIN VERBRAUCHER BETEILIGT IST, IN HÖHE VON 5 % ÜBER DEM BASISZINSSATZ ZU VERLANGEN. DEM HOTEL BLEIBT DER NACHWEIS EINES HÖHEREN SCHADENS VORBEHALTEN.
6. DAS HOTEL IST BERECHTIGT, BEI VERTRAGSSCHLUSS ODER DANACH, UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN FÜR PAUSCHALREISEN, EINE ANGEMESSENE VORAUSZAHLUNG ODER SICHERHEITSLEISTUNG ZU VERLANGEN. DIE HÖHE DER VORAUSZAHLUNG UND DIE ZAHLUNGSTERMINE KÖNNEN IM VERTRAG SCHRIFTLICH VEREINBART WERDEN.
7. DER KUNDE KANN NUR MIT EINER UNSTREITIGEN ODER RECHTSKRÄFTIGEN FORDERUNG GEGENÜBER EINER FORDERUNG DES HOTELS AUFRECHNEN ODER MINDERN.

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (I. E. ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS
1. EIN RÜCKTRITT DES KUNDEN VON DEM MIT DEM HOTEL GESCHLOSSENEN VERTRAG BEDARF DER SCHRIFTLICHEN ZUSTIMMUNG DES HOTELS. ERFOLGT DIESE NICHT, SO IST DER VEREINBARTE PREIS AUS DEM VERTRAG AUCH DANN ZU ZAHLEN, WENN DER KUNDE VERTRAGLICHE LEISTUNGEN NICHT IN ANSPRUCH NIMMT. DIES GILT NICHT BEI VERLET-ZUNG DER VERPFLICHTUNG DES HOTELS ZUR RÜCKSICHTNAHME AUF RECHTE, RECHTSGÜTER UND INTERESSEN DES KUNDEN, WENN DIESEM DADURCH EIN FESTHALTEN AM VERTRAG NICHT MEHR ZUZUMUTEN IST ODER EIN SONSTIGES GESETZLICHES ODER VERTRAGLICHES RÜCKTRITTSRECHT ZUSTEHT.
2. SOFERN ZWISCHEN DEM HOTEL UND DEM KUNDEN EIN TERMIN ZUM KOSTENFREIEN RÜCKTRITT VOM VERTRAG SCHRIFTLICH VEREINBART WURDE, KANN DER KUNDE BIS DAHIN VOM VERTRAG ZURÜCKTRETEN, OHNE ZAHLUNGS- ODER SCHADENSERSATZANSPRÜCHE DES HOTELS AUSZULÖSEN. DAS RÜCKTRITTSRECHT DES KUNDEN ERLISCHT, WENN ER NICHT BIS ZUM VEREINBARTEN TERMIN SEIN RECHT ZUM RÜCKTRITT SCHRIFTLICH GEGENÜBER DEM HOTEL AUSÜBT, SOFERN NICHT EIN FALL DES RÜCKTRITTS DES KUNDEN GEMÄSS NUMMER 1 SATZ 3 VORLIEGT.
3. BEI VOM KUNDEN NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENEN ZIMMERN HAT DAS HOTEL DIE EINNAHMEN AUS ANDERWEITIGER VERMIETUNG DER ZIMMER SOWIE DIE EINGESPARTEN AUFWENDUNGEN ANZURECHNEN.
4. DEM HOTEL STEHT ES FREI, DIE VERTRAGLICH VEREINBARTE VERGÜTUNG ZU VERLANGEN UND DEN ABZUG FÜR ERSPARTE AUFWENDUNGEN ZU PAUSCHALIEREN. DER KUNDE IST IN DIESEM FALL VERPFLICHTET, MINDESTENS 80 % DES VERTRAGLICH VEREINBARTEN PREISES FÜR ÜBERNACHTUNG MIT ODER OHNE FRÜHSTÜCK, 70 % FÜR HALBPENSIONS- UND 60 % FÜR VOLLPENSIONSARRANGEMENTS ZU ZAHLEN. DEM KUNDEN STEHT DER NACHWEIS FREI, DASS DER OBEN GENANNTE ANSPRUCH NICHT ODER NICHT IN DER GEFORDERTEN HÖHE ENTSTANDEN IST.

V. RÜCKTRITT DES HOTELS
1. SOFERN EIN KOSTENFREIES RÜCKTRITTSRECHT DES KUNDEN INNERHALB EINER BESTIMMTEN FRIST SCHRIFTLICH VEREINBART WURDE, IST DAS HOTEL IN DIESEM ZEITRAUM SEINERSEITS BERECHTIGT, VOM VERTRAG ZURÜCKZUTRETEN, WENN ANFRAGEN ANDERER KUNDEN NACH DEN VERTRAGLICH GEBUCHTEN ZIMMERN VORLIEGEN UND DER KUNDE AUF RÜCKFRAGE DES HOTELS AUF SEIN RECHT ZUM RÜCKTRITT NICHT VERZICHTET.
2. WIRD EINE VEREINBARTE ODER OBEN GEMÄSS KLAUSEL III NR. 6 VERLANGTE VORAUSZAHLUNG AUCH NACH VERSTREICHEN EINER VOM HOTEL GESETZTEN ANGEMESSENEN NACHFRIST NICHT GELEISTET, SO IST DAS HOTEL EBENFALLS ZUM RÜCKTRITT VOM VERTRAG BERECHTIGT
3. FERNER IST DAS HOTEL BERECHTIGT, AUS SACHLICH GERECHTFERTIGTEM GRUND VOM VERTRAG AUSSERORDENTLICH ZURÜCKZUTRETEN, BEISPIELSWEISE FALL
• HÖHERE GEWALT ODER ANDERE VOM HOTEL NICHT ZU VERTRETENDE UMSTÄNDE DIE ERFÜLLUNG DES VERTRAGES UNMÖGLICH MACHEN;
• ZIMMER UNTER IRREFÜHRENDER ODER FALSCHER ANGABE WESENTLICHER TATSACHEN, Z.B. IN DER PERSON DES KUNDEN ODER DES ZWECKS, GEBUCHT WERDEN;
• DAS HOTEL BEGRÜNDETEN ANLASS ZU DER ANNAHME HAT, DASS DIE INANSPRUCHNAHME DER HOTELLEISTUNG DEN REIBUNGSLOSEN GESCHÄFTSBETRIEB, DIE SICHERHEIT ODER DAS ANSEHEN DES HOTELS IN DER ÖFFENTLICHKEIT GEFÄHRDEN KANN, OHNE DASS DIES DEM HERRSCHAFTS- BZW. ORGANISATIONSBEREICH DES HOTELS ZUZURECHNEN IST;
• EIN VERSTOSS GEGEN OBEN KLAUSEL I NR. 2 VORLIEGT
4.BEI BERECHTIGTEM RÜCKTRITT DES HOTELS ENTSTEHT KEIN ANSPRUCH DES KUNDEN AUF SCHADENSERSATZ.

VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
1. DER KUNDE ERWIRBT KEINEN ANSPRUCH AUF DIE BEREITSTELLUNG BESTIMMTER ZIMMER.
2. GEBUCHTE ZIMMER STEHEN DEM KUNDEN AB 15.00 UHR DES VEREINBARTEN ANREISETAGES ZUR VERFÜGUNG. DER KUNDE HAT KEINEN ANSPRUCH AUF FRÜHERE BEREITSTELLUNG.
3. AM VEREINBARTEN ABREISETAG SIND DIE ZIMMER DEM HOTEL SPÄTESTENS UM 11.00 UHR GERÄUMT ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN. DANACH KANN DAS HOTEL AUFGRUND DER VERSPÄTETEN RÄUMUNG DES ZIMMERS FÜR DESSEN VERTRAGSÜBERSCHREITENDE NUTZUNG BIS 18.00 UHR 70 € IN RECHNUNG STELLEN, AB 18.00 UHR KÖNNEN 100 %. DES VOLLEN LOGISPREISES (LISTENPREIS) IN RECHNUNG GESTELLT WERDEN. VERTRAGLICHE ANSPRÜCHE DES KUNDEN WERDEN HIERDURCH NICHT BEGRÜNDET. IHM STEHT ES FREI, NACHZUWEISEN, DASS DEM HOTEL KEIN ODER EIN WESENTLICH NIEDRIGERER ANSPRUCH AUF NUTZUNGSENTGELT ENTSTANDEN IST.

VII. HAFTUNG DES HOTELS
1. DAS HOTEL HAFTET MIT DER SORGFALT EINES ORDENTLICHEN KAUFMANNS FÜR SEINE VERPFLICHTUNGEN AUS DEM VERTRAG. ANSPRÜCHE DES KUNDEN AUF SCHADENSERSATZ SIND AUSGESCHLOSSEN. HIERVON AUSGENOMMEN SIND SCHÄDEN AUS DER VERLETZUNG DES LEBENS, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT, WENN DAS HOTEL DIE PFLICHTVERLETZUNG ZU VERTRETEN HAT, SONSTIGE SCHÄDEN, DIE AUF EINER VORSÄTZLICHEN ODER GROB FAHRLÄSSIGEN PFLICHT-VERLETZUNG DES HOTELS BERUHEN UND SCHÄDEN, DIE AUF EINER VORSÄTZLICHEN ODER FAHRLÄSSIGEN VERLETZUNG VON VERTRAGSTYPISCHEN PFLICHTEN DES HOTELS BERUHEN. EINER PFLICHTVERLETZUNG DES HOTELS STEHT DIE EINES GESETZLICHEN VERTRETERS ODER ERFÜLLUNGSGEHILFEN GLEICH. SOLLTEN STÖRUNGEN ODER MÄNGEL AN DEN LEISTUN-GEN DES HOTELS AUFTRETEN, WIRD DAS HOTEL BEI KENNTNIS ODER AUF UNVERZÜGLICHE RÜGE DES KUNDEN BEMÜHT SEIN, FÜR ABHILFE ZU SORGEN. DER KUNDE IST VERPFLICHTET, DAS IHM ZUMUTBARE BEIZUTRAGEN, UM DIE STÖRUNG ZU BEHEBEN UND EINEN MÖGLICHEN SCHADEN GERING ZU HALTEN.
2. FÜR EINGEBRACHTE SACHEN HAFTET DAS HOTEL DEM KUNDEN NACH DEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN, DAS IST BIS ZUM HUNDERTFACHEN DES ZIMMERPREISES, HÖCHSTENS 3.500 €, SOWIE FÜR GELD, WERTPAPIERE UND KOSTBAR-KEITEN BIS ZU 800 €. DIE HAFTUNGSANSPRÜCHE ERLÖSCHEN, WENN NICHT DER KUNDE NACH ERLANGEN DER KENNTNIS VON VERLUST, ZERSTÖRUNG ODER BESCHÄDIGUNG UNVERZÜGLICH DEM HOTEL ANZEIGE MACHT (§ 703 BGB). FÜR EINE WEITERGEHENDE HAFTUNG DES HOTELS GELTEN VORSTEHENDE NUMMER 1 SÄTZE 2 BIS 4 ENTSPRECHEND.
3. SOWEIT DEM KUNDEN EIN STELLPLATZ AUF EINEM HOTELPARKPLATZ, AUCH GEGEN ENTGELT, ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD, KOMMT DADURCH KEIN VERWAHRUNGSVERTRAG ZUSTANDE. BEI ABHAN-DENKOMMEN ODER BESCHÄDIGUNG AUF DEM HOTELGRUNDSTÜCK ABGESTELLTER ODER RANGIERTER KRAFTFAHRZEUGE UND DEREN INHALTE HAFTET DAS HOTEL NICHT, AUSSER BEI VORSATZ ODER GROBER FAHRLÄSSIGKEIT. VORSTEHENDE NUMMER 1 SÄTZE 2 BIS 4 GELTEN ENTSPRECHEND
4.WECKAUFTRÄGE WERDEN VOM HOTEL MIT GRÖSSTER SORGFALT AUSGEFÜHRT. NACHRICHTEN, POST UND WARENSENDUNGEN FÜR DIE GÄSTE WERDEN MIT SORGFALT BEHANDELT. DAS HOTEL ÜBERNIMMT DIE ZUSTELLUNG, AUFBEWAHRUNG UND – AUF WUNSCH – GEGEN ENTGELT DIE NACHSENDUNG DERSELBEN. VORSTEHENDE NUMMER 1 SÄTZE 2 BIS 4 GELTEN ENTSPRECHEND

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. ÄNDERUNGEN ODER ERGÄNZUNGEN DES VERTRAGS, DER ANTRAGSANNAHME ODER DIESER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELAUFNAHME SOLLEN SCHRIFTLICH ERFOLGEN. EINSEITIGE ÄNDERUNGEN ODER ERGÄNZUNGEN DURCH DEN KUNDEN SIND UNWIRKSAM.
2. ERFÜLLUNGS- UND ZAHLUNGSORT IST DER SITZ DES HOTELS.
3. AUSSCHLIESSLICHER GERICHTSSTAND – AUCH FÜR SCHECK- UND WECHSELSTREITIGKEITEN – IST IM KAUFMÄNNISCHEN VERKEHR DER SITZ DES HOTELS. SOFERN EIN VERTRAGSPARTNER DIE VORAUSSETZUNG DES § 38 ABS. 2 ZPO ERFÜLLT UND KEINEN ALLGEMEINEN GERICHTSSTAND IM INLAND HAT, GILT ALS GERICHTSSTAND DER SITZ DES HOTELS
4. ES GILT DEUTSCHES RECHT. DIE ANWENDUNG DES UN-KAUFRECHTS UND DES KOLLISIONSRECHTS IST AUSGESCHLOS-SEN.
5. SOLLTEN EINZELNE BESTIMMUNGEN DIESER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELAUFNAHME UNWIRKSAM ODER NICHTIG SEIN ODER WERDEN, SO WIRD DADURCH DIE WIRKSAMKEIT DER ÜBRIGEN BESTIMMUNGEN NICHT BERÜHRT. IM ÜBRIGEN GELTEN DIE GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN.

Adresse

Restaurant & Hotel Wilder Mann
Andreas Högg
Karlstr. 2-4
73433 Aalen Wasseralfingen

Kontakt Restaurant:
TEL: 07361 / 71366
FAX: 07361 / 971709
E-MAIL: restaurantnoSpam@wildermann-aalen.de

Kontakt Hotel:
TEL: 07361 / 8800840
FAX: 07361 / 8800850
E-MAIL: hotelnoSpam@wildermann-aalen.de

Öffnungszeiten Restaurant
Montag und Dienstag Ruhetag
Mittwoch bis Samstag 17.30 bis 22:00 Uhr
Küche: 17.30 bis 21.00
Sonntag & (Feiertags) 11.30 bis 14.00 Uhr
17.30 bis 21:30 Uhr
Küche: 11.30 bis 13.30
Küche: 17.30 bis 20.00

Nach Vereinbarung stehen wir Ihnen gerne auch außerhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung.

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